EINREISE & TIPPS
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Deutsche Staatsangehörige benötigen seit dem 1. Februar 2004 ein Visum zur Einreise nach Indonesien. Das Visum wird bei der Einreise erteilt und kostet 25,- USD für einen Aufenthalt bis zu dreißig Tagen, zahlbar in USD. Euro können getauscht werden, Ausgabe des Rückgeldes erfolgt in indonesischen Rupiah. Die Zahlung ist nur mit Bargeld möglich. Das Auswärtige Amt rät, aus praktischen Gründen den Betrag bei der Einreise passend in USD zur Verfügung zu haben. Eine einmalige Verlängerung des Visums über 30 Tage hinaus für weitere 30 Tage ist seit dem 26.01.2010 möglich. Nach vorläufigen Informationen kann diese bei jeder Zweigstelle der indonesischen Einwanderungsbehörde Imigrasi für 20,- USD (200.000,- IDR) eingeholt werden. Es ist nicht möglich, sofort ein Visum für 60 Tage zu erhalten. Ist ein längerer Aufenthalt geplant, muss das Visum vor der Einreise beantragt werden. Bei Einholung des Visums bei der Einreise ist das Rückflugticket vorzulegen.
Das Visum bei der Einreise wird erteilt für Touristen- und Geschäftsreisen (keine Arbeitsaufnahme). Dieser Visatyp kann nur einmalig verlängert werden. Es muss teilweise mit erheblichen Wartezeiten bei der Einreise gerechnet werden.
Eine Visumserteilung bei Einreise ist nur an folgenden Grenzübergangsstellen möglich: Flughäfen: Medan, Pekanbaru, Padang, Jakarta, Bandung, Surabaya, Denpasar (Bali) und Manado, Yogyakarta, Surakarta/Solo, Mataram, Balikpapan, Makassar, Kupang. Seehäfen: Batam (Sekupang, Batu Ampar, Nongsa, Marina Teluk Senimba), Tanjung Uban (Bandar Bintan Telani, Lagoi, Bandar Sri Udana Lobam), Medan (Belawan), Sibolga, Dumai (Yos Sudarso), Padang (Teluk Bayur), Jakarta (Tanjung Priok), Bali (Padang Bai) und Jayapura, Bitung, Tanjug Balaikarimun, Semarang (Tanjung Mas), Kupang (Tenau), Pare-Pare, Makassar (Soekarno-Hatta).
Bei Einreise über eine andere Grenzübergangsstelle ist das Visum vor der Einreise zu beantragen.
Für alle anderen Zwecke (z.B. Erwerbs- oder Forschungstätigkeit, Studienaufenthalt, Seminarteilnahme als Redner), müssen bei der zuständigen indonesischen Auslandsvertretung Informationen darüber eingeholt werden, ob ein Sozial- und Geschäftsvisum erforderlich ist. Insbesondere eine journalistische Tätigkeit (hierzu gehört auch das zur Berichterstattung dienende Fotografieren) erfordert ein entsprechendes Visum vor der Einreise.
Bei Vergehen gegen die indonesischen Einreisebestimmungen drohen hohe Geldstrafen und Haft bis zu fünf Jahren. Für jeden Tag des illegalen Aufenthalts in Indonesien ist eine Strafe von 20 US-Dollar in bar zu zahlen.
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