Ihre Anmeldung ist ein verbindliches Angebot zum
Abschluss eines Reisevertrages. Die Anmeldung kann
schriftlich per Brief, Fax oder e-mail sowie über
Internet vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den
Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit
aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen
der Anmelder wie für seine Verpflichtungen einsteht,
sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche oder gesonderte Erklärung übernommen
hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns
zustande. Die Annahme erfolgt in der Regel schriftlich
durch uns, ggf. auch per Telefax oder e-mail. Zeitgleich
oder unmittelbar im Anschluss an diese Annahme erhalten
Sie von uns Urkunden über den Reisevertrag (Reisebestätigung
und ein Sicherungsschein). Weicht der Inhalt der
Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab,
so liegt ein neues Angebot vor, an das wir für
die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande,
wenn Sie innerhalb dieser Bindungsfrist uns die Annahme
erklären; eine Zahlung bzw. Anzahlung gilt als
Annahme in diesem Sinne. In diesem Fall stellen wir
Ihnen eine erneute Reisebestätigung mit dem
veränderten Inhalt zur Verfügung.
2. Bezahlung
Nach Erhalt von Reisebestätigung und Sicherungsschein
ist unaufgefordert eine Anzahlung in Höhe
von 20 % auf den Gesamtpreis der Reise zzgl.
der Prämien für evt. gebuchte Versicherungen
zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens
30 Tage vor Reiseantritt bei uns eingehend zu
leisten. Bei Spezialreisen kann der Restbetrag
von uns auch früher (bis zu 60 Tage vor
Reiseantritt) fällig gestellt werden.
3. Reisedokumente
Die übrigen Reisedokumente können
nach erfolgter Bezahlung der Reise (Ziff. 2)
bei uns oder dem Reisebüro, bei dem die
Anmeldung erfolgt ist, sieben Tage vor Reiseantritt
abgeholt werden bzw. werden auf schriftlichen
Antrag auf Kosten und Gefahr des Anmelders an
diesen übersendet. Sollten die Reisedokumente
in diesem Fall nicht bis spätestens sieben
Tage vor Reisebeginn beim Anmelder eingegangen
sein, sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.
Sollten Sie die Reise erst kurzfristig vor Beginn
gebucht haben, sind die Reisedokumente, insbesondere
Tickets, nach unserer Weisung evt. auch bei einer
anderen Stelle, z. B. am Flughafen, abzuholen.
4. Leistungen und Preise
4.1. Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen
Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung
im Prospekt sowie aus den hierauf Bezug nehmenden
Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden,
die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern,
bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung. Reisebüros sind nicht
befugt, verbindliche Erklärungen für
uns abzugeben. Insbesondere bei Tauchsafaris
ist lediglich der landestypische Standard geschuldet.
4.2. Hotels und Unterkünfte
Die Beschreibung
der Hotels und anderer Unterkünfte in unseren
Prospekten geschieht nach bestem Wissen, bedeutet
jedoch keine offizielle Klassifizierung. Wo Kategorien
oder Hotelklassen angegeben sind, beziehen sie
sich auf örtliche Maßstäbe. Die
Preisangaben basieren auf Unterkunft im Doppelzimmer.
Steht kein Doppelzimmer; bei Belegung durch eine
Einzelperson muß ein Zimmerzuschlag erhoben
werden. Haustiere dürfen nur nach schriftlicher
Bestätigung durch uns mitgenommen werden.
4.3. Reisepreis
Der Reisepreis gilt für
die im Prospekt angegebenen Leistungen. Die Berichtigung
von Irrtümern, Druck- und Rechenfehlern
bleibt uns vorbehalten. Nebenkosten, wie Lande-,
Flughafen-, Ein- und Ausschiffungs-, Visa-Gebühren,
Kurtaxen, Transfers etc. sind im Preis nur inbegriffen,
soweit sich dies im Einzelnen aus dem Prospekt
oder der Reisebestätigung ergibt. Sie sind
vom Reiseteilnehmer gegebenenfalls an Ort und
Stelle zu zahlen. Auslagen für Nebenleistungen,
wie z. B. Besorgung von Visa und Devisen, sowie
Telefon-, Telex- und Telegrammgebühren,
gehen zu Lasten des Reisenden.
4.4. Beginn und
Ende der Reise, Fahrt und Flugdaten
Die Reise
beginnt und endet an den in der Reisebestätigung
angegebenen Terminen. Die entsprechenden Flug-
und Abfahrtszeiten werden mit den Reiseunterlagen
(Ziff. 3) bekannt gegeben. Flugscheine und Fahrausweise
etc. gelten nur für die darin angegebenen
Reisetage und –zeiten. Erscheinen Sie -
aus welchen Gründen auch immer – zur
angegebenen Zeit nicht am vorgegebenen Ort, oder
werden sie wegen unvollständiger Reisepapiere
oder Nichteinhaltung der Beförderungsbestimmungen
von der Reise ausgeschlossen, so gilt dies als
Rücktritt von der Reise (Ziff. 6). Bei Flugreisen
gelten die Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
Dies gilt auch hinsichtlich der Möglichkeit
der Mitnahme von Reisegepäck. Informieren
Sie sich bitte bis spätestens 24 Stunden,
aber nicht früher als 48 Stunden vor Rückflug
bzw. Rückfahrt bei der Reiseleitung oder
bei der Fluggesellschaft über die genauen
Flug- bzw. Wartezeiten. Wenn Sie dies versäumen
und Ihren Flug bzw. Ihre Fahrt verpassen, gehen
daraus gegebenenfalls entstehende Mehrkosten
und alle sonstigen Nachteile zu Ihren Lasten.
4.5. Leistungs- und
Preisänderungen
a) Änderungen
oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die
nach Vertragsabschluss notwendig werden und die
von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind bis zum 21. Tag vor Reiseantritt
eingehend bei Ihnen gestattet, soweit Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir
sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen
oder –abweichungen unverzüglich in
Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Ihnen
eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser
Rücktritt angeboten.
b) Unvorhergesehene
Zwischenlandungen – auch bei Non-Stop-Flügen – sind
zulässig.
c) Sofern zwischen Reisebestätigung
und vorgesehenem Antritt der Reise mehr als vier
Monate liegen, bleibt uns eine nachträgliche Änderung
des Reisepreises für den Fall vorbehalten,
dass sich Betriebskosten, Beförderungstarife,
Treibstoffpreise und Währungsumrechnungskurse
in diesem Zeitraum nachhaltig geändert haben. Ändern
sich die in § 99 Abs. 2 GWG (Kartellgesetz)
erfassten Beförderungstarife, z. B. BATA – Fluglinientarife,
so ist eine nachträgliche Änderung
des Reisepreises jederzeit möglich. Treten
zulässig Preisänderungen ein, so werden
Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt.
Bei einer Preiserhöhung von über 5
% des Reisepreises sind Sie innerhalb von 10
Tagen zum gebührenfreien Rücktritt
von der Reise berechtigt. Der Rücktritt
muss schriftlich erklärt werden.
5.
Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner
Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des
Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig
werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit Änderungen
oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche
bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir
sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen
oder abweichungen unverzüglich in
Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird ihnen
eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser
Rücktritt angeboten. Sofern zwischen Reisebestätigung
und vorgesehenem Antritt der Reise mehr als 4
Monate liegen, bleibt eine nachträgllche Änderung
des Reisepreises für den Fall vorbehalten,
daß sich Betriebskosten, Beförderungstarife,
Treibstoffpreise und Währungsumrechnungskurse
in diesem Zeitraum nachhaltig geändert haben. Ändern
sich die in § 99 Abs.2 GWG (Kartellgesetz)
erfaßten Beförderungstarife z.B. Iata-Fluglinientarife,
so ist eine nachträgliche Änderung
des Reisepreises jederzeit möglich. Treten
zulässige Preisänderungen ein, so werden
Sie unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt.
Bei einer Preiserhöhung von über 5%
des Reisepreises sind Sie innerhalb von l0 Tagen
zum gebührenfreien Rücktritt von der
Reise berechtigt. Der Rücktritt muß schriftlich
erklärt werden.
6. Rücktritt durch
den Kunden, Umbuchung, Ersatzpersonund
Stornogebühr
6.1. Voraussetzungen
für Rücktritt und Umbuchung
Sie können
jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten
Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt
ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei uns. Die Rücktrittserklärung bedarf
der Schriftform. Umbuchungen sind nur nach vorherigem
Rücktritt von der Reise möglich.
6.2.
Folgen des Rücktritts, Stornogebühren
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder
treten Sie – ohne vom Reisevertrag zurückzutreten – die
Reise nicht an, so sind wir berechtigt, zur Abgeltung
unserer Tätigkeit und Deckung entstandener
Bearbeitungs- und Reservierungskosten eine angemessene
Entschädigung zu verlangen.
a) Pauschaliert
können wir die folgenden Gebühren (Stornokosten)
pro Person erheben, sofern nicht in der Reisebestätigung
andere Gebührenhöhen oder –staffelungen
aufgeführt sind:
* Bei Flugreisen
mit Charter:
-
Rücktritt bis 4 Wochen vor
Abreise 20 % des Reisepreises, mindestens 50,00 €,
-
Rücktritt bis 2 Wochen vor Abreise 40 %
des Reisepreises,
- Rücktritt bis 1 Woche
vor Abreise 50 % des Reisepreises,
-
Rücktritt
bis 1 Tag vor Abreise 60 % des Reisepreises,
-
Rücktritt am Tag der Abreise oder Nichtantritt
der Reise, 90 % des Reisepreises.
Für „Sparbuchflüge“ gelten
besondere Stornobedingungen, auf die in der Reisebestätigung
hingewiesen wird.
*
Bei Tauchsafaris:
-
Rücktritt bis 30 Tage vor Abreise 20 % des
Reisepreises,
-
Rücktritt ab 29 Tage vor Abreise
100 % des Reisepreises.
* Bei Flugpauschalreisen
im Linienverkehr:
-
Rücktritt bis 4 Wochen
vor Abreise 50,00 € Bearbeitungsgebühr,
-
Rücktritt bis 2 Wochen vor Abreise 25 %
des Reisepreises,
-
Rücktritt innerhalb 2
Wochen vor Abreise oder Nichtantritt der Reise
50 % des Reisepreises. In allen Fällen bleibt
dem Reiseteilnehmer der Nachweis vorbehalten,
dass uns ein Schaden bzw. Ausfall nicht oder
wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden
ist.
b) Anstelle der pauschalen Stornokosten
können wir nach unserer Wahl auch den uns
aus Rücktritt entstandenen Schaden konkret
nach Maßgabe des § 651 i Abs. 2 S.
3 berechnen.
6.3. Ersatzpersonen
Bis zum Reisebeginn
können Sie sich bei der Durchführung
der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen.
Hierdurch entstehende tatsächliche Mehrkosten
gehen zu Ihren Lasten, in jedem Fall müssen
wir Ihnen eine Kostenpauschale von 50,00 € je
Ersatzperson berechnen. Außerdem müssen
wir Ihnen die jeweiligen Umbuchungskosten der
einzelnen Leistungsträger, insbesondere
Fluggesellschaften, zusätzlich in Rechnung
stellen, die bis zu 50% der entsprechenden Kosten
ausmachen können. Wir können dem Wechsel
in der Person des Reisenden widersprechen, wenn
der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen
nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften
oder behördliche Anordnungen entgegen stehen.
Es bleibt Ihnen vorbehalten,
uns nachzuweisen, dass geringere Kosten angefallen
sind. In diesem Fall mindern sie sich in dem
Umfang, in dem Sie uns nachweisen, dass uns Kosten
in dieser Höhe
nicht entstanden sind!
7. Rücktritt und Kündigung
durch uns, Mindestteilnehmerzahl
Wir können in folgenden
Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten oder nach Antritt der Reise
den Reisevertrag kündigen:
7.1. Ohne Einhaltung
einer Frist,
wenn Sie die Durchführung oder
den Ablauf der Reise ungeachtet einer Abmahnung
nachhaltig stören oder wenn Sie sich in
solchem Maße grob vertragswidrig verhalten,
dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt
ist. Im Falle unserer Kündigung behalten
wir den Anspruch auf den Reisepreis. Wir müssen
uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen
sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die
wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht
in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich
der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten
Beträge;
7.2. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten
Mindesteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung
für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl
hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet,
Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen
für die Nichtdurchführung der Reise
hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung
unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den
eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt
ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht werden kann, werden wir Sie hiervon
unterrichten.
8.
Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher
Umstände
Nach den gesetzlichen Vorgaben
(§ 651 j BGB) können sowohl Sie als
auch wir wegen außergewöhnlicher Umstände
den Vertrag aufheben.
9.
Gewährleistung
Für Gewährleistungsansprüche
gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651
c bis 651 h BGB mit den nachfolgenden Einschränkungen
unter Ziffer 12. Insbesondere zu beachten sind
für den Reisenden die Vorschriften über
das Abhilfeverlangen (s. auch Ziffer 10.1) gem. § 651
c BGB. Gewährleistungsansprüche können
nur Reisende geltend machen. Eine Abtretung der
Gewährleistungsrechte an andere Personen
als Reisende ist nicht möglich.
10.
Mitwirkungspflichten, insbesondere Gesundheitszeugnis
10.1. Schadensminderungspflicht, Mitteilungspflichten
Sie sind verpflichtet, bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen alles ihnen Zumutbare
zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstehenden Schaden
gering zu halten. Sie sind insbesondere verpflichtet,
Beanstandungen unverzüglich der örtlichen
Reiseleitung – sofern vorhanden – zur
Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.
Unterlassen sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen,
so tritt kein Anspruch auf Minderung ein. Zur
Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen ist
die Reiseleitung bzw. die Agentur nicht befugt.
10.2. Gesundheitszeugnis, Tauchtauglichkeit
Sie
erklären durch Ihre Anmeldung, dass ärztlicherseits
keine Bedenken gegen die Teilnahme an der Reise
und gegen die evt. Beteiligung an Tauchprogrammen
(s. hierzu die besonderen Zusatzbedingungen für
Tauchreisen, Tauchsafaris und Spezialreisen)
bestehen.
11.
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Sofern es uns möglich ist, werden wir Sie über
wichtige Änderungen der in der Reiseausschreibung
wieder gegebenen allgemeinen Vorschriften vor
Antritt der Reise informieren. Eine Gewähr
für die erteilten Informationen übernehmen
wir nicht. Sie sind für die Einhaltung der
Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus
Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachen,
gehen zu ihren Lasten, auch wenn diese Vorschriften
nach der Buchung geändert werden sollten.
Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder
nicht eingehalten werden, oder sollte ein Visum
durch ein Verschulden ihrerseits nicht rechtzeitig
erteilt werden, so können wir Sie mit den
entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten,
wenn sie aus diesem Grund an der Reise nicht
teilnehmen können.
12. Haftung
und Haftungsausschlüsse
12.1. Haftungsumfang
Wir haften im Rahmen der
Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns,
wenn die Reise nicht sorgfältig vorbereitet
war, die Leistungsträger nicht sorgfältig
ausgewählt und überwacht wurden, die
Leistungsbeschreibung unrichtig ist, die vertraglich
vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung
der Orts- und Landesüblichkeit nicht ordnungsgemäß erbracht
werden, die Reiseunterlagen nicht ordnungsgemäß aufgestellt
und abgesendet wurden.
12.2. Haftungsbeschränkungen
Wir haften hingegen nicht für Umstände,
die außerhalb unseres Einflussbereiches
liegen. Hierzu zählen insbesondere,
a) Handlungen
und Unterlassungen der einzelnen Buchungsstellen
und Leistungsträger, sofern sich aus Prospekt
und Reisebestätigung klar und unmissverständlich
ergibt, dass diese Leistungen nicht Teil des
Pauschalvertrages sind, sondern eigene Leistungen
des anderen Leistungsträgers, für die
wir keine gewähr übernehmen. Diese
sind Ihnen gegenüber unmittelbar und ausschließlich
selbst verantwortlich. Sollten Sie Ansprüche
haben, werden wir die Leistungsträger nennen,
b) für die Erbringung der Beförderungsleistung
im Linienverkehr, sofern wir in der Reiseausschreibung
und in der Reisebestätigung ausdrücklich
auf die Haftungsbeschränkung hinweisen,
der entsprechende Preis gesondert ausgewiesen
ist und Ihnen für die Beförderung ein
entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt
wurde. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem
Falle nach den Beförderungsbestimmungen
dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich
hingewiesen wird und die ihm auf Wunsch zugänglich
gemacht werden,
c) soweit wir nicht als Veranstalter,
sondern als Vermittler tätig werden, übernehmen
wir keine Haftung für die Erfüllung
der Verträge oder Leistungsstörungen
durch die jeweiligen Veranstalter, Beförderungsunternehmen
und Beherbergungsbetriebe, die diese im Zusammenhang
mit Leistungen erbringen, die als Fremdleistungen
lediglich vermittelt werden. Wir haften aber
für die sorgfältige Auswahl und Kontrolle
des Fremdleistungserbringers sowie dann, wenn
die Fremdleistung dem Reisevertrag ihr Gepräge
gibt oder die als Fremdleistung bezeichnete Leistung
tatsächlich Eigenleistung von uns ist. Bitte
achten Sie diesbezüglich auf die Angaben
im Reiseprospekt, in der Reiseausschreibung und
in der Reisebestätigung. Dort sind Fremdleistungen
ausdrücklich als solche bezeichnet.
d) für
Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtzeitiges
Eintreffen der durch uns vermittelten Visa, sofern
nicht von uns zu vertreten,
e) für Ausflüge,
Tauch- und Sportkurse, Sonderveranstaltungen
usw., soweit sie nicht ausdrücklich als
Bestandteil des gebuchten Hobbyprogramms sind.
Hier beteiligen Sie sich in jedem Fall auf eigene
Gefahr,
f) für Beeinträchtigungen der
Reise oder der Unterkunft durch höhere Gewalt
(z. B. Streiks, innere Unruhen, Katastrophen,
Epidemien usw.). Dadurch entstehende Mehrkosten
gehen nicht zu unseren Lasten,
g) für die
Angaben in Orts-, Hotel- und anderen, nicht von
uns herausgegebenen Prospekten,
h) falls ein
Sport-, insb. Tauchprogramm witterungsbedingt
nicht durchgeführt werden kann,
i) für
die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger
Visa, durch sie jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn wir mit der Besorgung beauftragt worden
sind, es sei denn, dass wir die Verzögerung
zu vertreten haben.
j) für die Nachteile,
die Ihnen wegen unvorhergesehener Zwischenlandungen
entstehen, es sei denn uns fällt insoweit
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
und es tritt hierdurch ein Verlust von mehr als
einem Tag ein.
13.
Beschränkung der Haftung
13.1. In der Höhe
Unsere Haftung als Reiseveranstalter
wird für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, in jedem Fall auf die Höhe des dreifachen
Reisepreises beschränkt,
a) soweit ein Schaden
von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für
einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
sind und
c) soweit es keine Körperschäden
oder Schäden sind, die aufgrund der Verletzung
der sexuellen Selbstbestimmung entstanden sind.
13.2. Gesetzlicher Haftungsausschluss
Unsere
Haftung ist weiter ausgeschlossen oder beschränkt,
soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften (wie
z. B. auch der Abkommen von Warschau und Guadajalara),
auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden
Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls
ausgeschlossen oder beschränkt ist.
14. Ausschluss
von Ansprüchen und Verjährung
Die vertraglichen Ansprüche des Reisenden
wegen Mängeln der Reise (Abhilfe seitens
des Veranstalters, Selbsteinschreiten des Reisenden
zur Mangelabhilfe, Minderung des Reisepreises,
Schadenersatz und Kündigung) sind innerhalb
eines Monats gegenüber uns in schriftlicher
Form geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist
können Ansprüche nur geltend gemacht
werden, wenn sie ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert worden sind. Diese Ansprüche
verjähren in einem Jahr, gerechnet jeweils
von dem auf den Tag des vertraglich vorgesehenen
Reiseendes folgenden Tag. Fällt der letzte
Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort
staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder
einen Samstag, so gilt der nächste Werktag
als Fristende. Für die Hemmung der Verjährungsfrist
gelten die gesetzlichen Vorschriften.
15. Versicherung
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss von Reisegepäck-,
Reiseunfall- und Reisekrankheitsversicherungen
sowie einer Reiserücktrittskostenversicherung.
16. Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des
Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des
gesamten Reisevertrages oder der anderen Vertragsbestimmungen
zur Folge. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
soll eine solche Regelung gelten, die dem gewollten
Inhalt in rechtswirksamer Weise am nächsten
kommt.
17. Gerichtsstand
Sie können uns nur an unserem Sitz (Frankfurt/Main)
verklagen. Für Klagen von uns gegen Sie
ist Ihr Wohnsitz maßgebend, es sei denn,
die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder
Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand
im Inland haben, oder gegen Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt ins Ausland verlegt haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort
im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist. In diesen Fällen ist der Gerichtsstand
Frankfurt.
18.
Besondere Zusatzbedingungen für Tauchreisen,
Tauchsafaris und Spezialreisen mit besonderen
Risiken
1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
sofern sich aus dem Folgenden keine Abweichungen
ergeben.. Diese sind Ihnen überreicht worden
bzw. sonst zugänglich gemacht worden.
2.
Besondere Bedingungen 2.1. Mitwirkungspflichten,
insbesondere Gesundheitszeugnis
a) Gesundheitszeugnis,
Tauchtauglichkeit Sie erklären durch Ihre
Anmeldung, dass ärztlicherseits keine Bedenken
gegen die Teilnahme an der Reise und gegen eine
Beteiligung an Tauchprogrammen bestehen. Sie
sind verpflichtet, vor Reiseantritt ein aktuelles
Gesundheitszeugnis über die Tauchtauglichkeit
vorzulegen und sowohl vor Beginn der Tauchgänge
als auch während der Reisezeit, auf gesundheitliche
Schäden hinzuweisen, die sich möglicherweise
aus dem tauchärztlichen Attest nicht ergeben,
aber Einfluss auf Ihre Tauchtauglichkeit haben
können. Teilnehmer die Non-Limit-Tauchprogramme
buchen, müssen über die entsprechende
Taucherfahrung verfügen. Grundsätzlich
ist jeder Taucher für seine Sicherheit während
des Tauchens selbst verantwortlich und muss seine
tauchtechnische sowie körperliche Leistungsfähigkeit
selbst und eigenverantwortlich einschätzen.
die allgemeinen Regeln für Sporttaucher
(DADI, VDSt. etc) sind strikt zu beachten, ebenso
die landestypischen oder von der Tauchbasis vorgesehenen
Regeln.
b) Anweisungen von Tauchlehrern und Betreuern
Während der Tauchkurse und –programme
ist den Anweisungen der Tauchlehrer und Betreuer
Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen haben den
sofortigen Ausschluss von einzelnen Tauchgängen
oder aber auch dem gesamten weiteren Tauchprogramm
ohne Anspruch auf Rückerstattung eines anteiligen
Reisepreises zur Folge.
2.2. Beschränkung
der Haftung, besondere Gefahren des Tauchens
Bei Reisen mit besonderen Risiken (insbesondere
Tauchreisen, Reisen mit Expeditionscharakter,
Abenteuerreisen) übernehmen wir im Hinblick
auf diese speziellen Risiken keine Haftung, es
sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last. Unberührt hiervon bleibt aber
unsere Verpflichtung, die Reise sorgfältig
vorzubereiten und die mit der Erbringung der
einzelnen Reiseleistungen beauftragten Personen
und Unternehmen sorgfältig auszuwählen
und zu überwachen. Wir haften nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen ausdrücklich vermittelt
werden (z. B. Tauch- oder sonstige Sportveranstaltungen)
und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich
als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
3. Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen
Es gilt die Regelung in
Ziffer 16 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
entsprechend.